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Was schützt Dich am Besten vor Schäden am Set?
Natürlich helfe ich dir gerne dabei, dich vor Schäden an deinem Set zu schützen. Hier sind einige Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um Schäden zu vermeiden:
Veröffentlicht am:
Autor: Andreas Matthiessen
Die Künstlersozialkasse meldet Künstler & Publizisten bei dem Rentenversicherungsträger und den Kranken- & Pflegekassen an, leitet Beiträge weiter. Renten, Krankengeld, Pflegegeld usw. zahlt nicht KSK, sondern Rentenversicherungsträger & Kranken-/Pflegekassen.
Am 01.01.1983 trat das KSVG in Kraft, welches Fotografen, wie Künstlern & Publizisten sozialen Schutz in Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung bietet.
Wie Arbeitnehmer, zahlen sie etwa die Hälfte der Beiträge; der Rest kommt von der Künstlersozialversicherung, finanziert durch den Bundeszuschuss und die Verwerterabgabe.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine spezielle Sozialversicherungseinrichtung in Deutschland, die selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Fotografie und mehr abdeckt. Fotografen, die als selbstständige Künstler arbeiten, können von der KSK profitieren, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Fotografen, die in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden, zahlen Beiträge zur Rentenversicherung. Diese Beiträge werden in der Regel hälftig von den Künstlern und Publizisten sowie den Auftraggebern (z. B. Verlagen) getragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und den Einkünften aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit.
Die Beiträge zur Rentenversicherung, die die Künstlersozialkasse an die Rentenversicherungsträger weiterleitet berechtigen die Fotografen zu Rentenansprüchen. Diese Rentenansprüche sind vergleichbar mit den Leistungen, die Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die tatsächlichen Rentenansprüche hängen von verschiedenen Faktoren wie der Beitragsdauer und den Einkünften ab.
Die Höhe der Rente, die Fotografen erhalten, richtet sich nach den individuellen Beiträgen die sich aus den Einnahmen und aus der Beitragsdauer ergeben.
Um von der Künstlersozialkasse zu profitieren, müssen Fotografen einen Antrag auf Aufnahme stellen. Dieser Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Fotografen sollten sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen und Beiträge informieren, da sich die Gesetze und Bestimmungen ändern können. Die Künstlersozialkasse unterstützt die soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten, die oft unregelmäßige Einkommen haben.
Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Experten für soziale Sicherheit in Deutschland zu beraten, um die genauen Details und Anforderungen der Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse zu verstehen und sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse abgedeckt sind.
Am 01.01.1983 trat das KSVG in Kraft, welches Künstlern & Publizisten sozialen Schutz in Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung bietet.
Wie Arbeitnehmer, zahlen sie etwa die Hälfte der Beiträge; der Rest kommt von der Künstlersozialversicherung, finanziert durch den Bundeszuschuss und die Verwerterabgabe.
Die KSK meldet Künstler & Publizisten bei den Kranken- & Pflegekassen (z.B. AOK, Ersatzkassen, IKK, Techniker Krankenkasse) und Rentenversicherung an, leitet Beiträge weiter.
Renten, Krankengeld, Pflegegeld usw. zahlt nicht KSK, sondern Rentenversicherungsträger & Kranken-/Pflegekassen.
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