Als Fotograf haften Sie für mehr als Ihnen lieb ist – meistens sogar in unbegrenzter Höhe, für den Schaden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Zuge der ausgeübten Tätigkeit verursachen, oder für Unfälle, die anderen durch Sie oder Ihre Mitarbeiter widerfahren – ob nun vor Ort, beim Kunden oder bei Ihnen auf dem Betriebsgrundstück!
Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Für Personen-/ Sachschäden aus betrieblichen Tätigkeiten
Die Stylistin schaukelt in der Pause in der Hängematte, der Fotograf schob sie einmal richtig an! Die Hängematte hält das nicht aus, das Seil reißt, die Stylistin knallte auf den Boden. Ein Mangel an der Hängematte konnte nicht nachgewiesen werden.
✔ 100.000 € Umsatz p.a.
✔ Ca. 92 Euro Jahresbeitrag
✔ Geltungsbereich: Weltweit
✔ Versicherungssumme wählbar
✔ 3 Mio. / 5 Mio. / 10 Mio.